Tarife und finanzielle Regelungen
Tarife gültig ab August 2009, in CHF
Die Angaben beziehen sich auf ein halbes Schuljahr (= 1 Semester).
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Kanton Basel-Stadt | Übrige Kantone und Ausland | ||||
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Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre |
Junge Er- wachsene 21-28 Jahre |
Erwach- sene ab 28 Jahre |
Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre |
Junge Er- wachsene 21-28 Jahre |
Erwach- sene ab 28 Jahre | |
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EINZELUNTERRICHT 1 Lektion (50 Minuten) 3/4 Lektion 1/2 Lektion |
771.- 614.- 455.- |
945.- 775.- 589.- |
1'247.- 981.- 721.- |
2'300.- 1'725.- 1'150.- |
2300.- 1'725.- 1'150.- |
2'300.- 1'725.- 1'150.- |
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EINZELUNTERRICHT ausserkantonal mit spezieller Bewilligung 1 Lektion (50 Minuten) 3/4 Lektion 1/2 Lektion |
1'009.- 806.- 588.- |
1'238.- 1'017.- 762.- |
1'709.- 1'343.- 973.- | |||
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GRUPPENUNTERRICHT (mind. 3 Teilnehmer) ohne Einzelunterricht 1 Lektion (50 Minuten) 3/4 Lektion 1/2 Lektion Vorkurs Blockflöte mit Einzelunterricht |
295.- 233.- 171.- 295.-
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371.- 294.- 215.-
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451.- 357.- 261.-
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349.- 275.- 202.-
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439.- 347.- 254.-
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554.- 438.- 322.-
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ENSEMBLES Vokalensemble Gregor. Choral Historischer Tanz Blockflötenorchester |
273.- 273.- 273.- 273.- |
273.- 273.- 273.- 273.- |
273.- 273.- 273.- 273.- |
323.- 323.- 323.- 323.- |
323.- 323.- 323.- 323.- |
323.- 323.- 323.- 323.- |
| Aufbauklasse | 898.- | 1'150.- | ||||
| Klasse für Studienvorbereitung | 1'000.- | 1'300.- | ||||
Die Tariflisten als PDF-Dateien:
- Neue Tarife für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Basel-Stadt
- Neue Tarife für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb Basel-Stadt
Schulgeld
Die SchülerInnen sind zur fristgerechten Bezahlung eines Schulgeldes verpflichtet.
Das Schulgeld wird pro Semester in Rechnung gestellt, für das Wintesemester im September, für das Sommersemester im März. In begründeten Fällen und nach Absprache kann das Schulgeld für den Einzelunterricht auch in kleineren Raten bezahlt werden.
SchülerInnen, deren Schulgeld zwei Wochen nach der 3. Mahnung noch nicht bezahlt ist, müssen vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden.
In Krankheitsfällen (Arztzeugnis erforderlich) oder beim Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse kann die Schulleitung einen Teil des Schulgeldes erlassen. Gesuche sind schriftlich zu stellen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Schulgeldes besteht nicht.
Die Schulgelder werden in geeigneten zeitlichen Abständen der Teuerung angepasst.
Jugendtarif und Ermässigung für Personen in Ausbildung
Alle Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 21. Altersjahr bezahlen den Jugendtarif.
Ermässigungen für junge Erwachsene in Ausbildung können nicht mehr geltend gemacht werden. Zu diesem Zweck wurde ein Einheitstarif für "junge Erwachsene" vom 21. bis 28. Lebensjahr geschaffen, der den meist noch ungesicherten Einkommensverhältnissen dieser Altersgruppe Rechnung trägt.
Schülerinnen und Schüler über 28. Jahren werden ausnahmslos zum Erwachsenentarif unterrichtet. Ermässigungen für Personen in Ausbildung sind hier nicht mehr vorgesehen.
Schulgeldermässigung
In begründeten Fällen kann eine Reduktion des Schulgeldes beantragt werden. Eine Altergrenze hierfür ist nicht festgelegt, doch erhalten in der Regel jüngere Antragsteller den Vorzug. Der Antrag gilt jeweils für ein Schuljahr. Das Formular ist auf dem Sekretariat erhältlich und muss (jedes Jahr erneut!) jeweils bis Ende August vorliegen.
Die Schule kann die Anträge nur im Rahmen ihrer finanziellen Ressourcen berücksichtigen.

