Allgemeine Bestimmungen
Die "Allgemeinen Bestimmungen" sind für alle eingetragenen SchülerInnen verbindlich. Sie werden vom Schüler, von der Schülerin oder seinen/ihren Eltern bzw. seinem/ihrem Vormund durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular anerkannt.Schuljahr Das Schuljahr beginnt Mitte August und endet vor den Sommerferien des nächsten Jahres. Die Ferien entsprechen denjenigen der öffentlichen Schulen, ausgenommen die Sommerferien, die zur Aufstellung der neuen Pensen eine Woche länger dauern. An sämtlichen vom Erziehungsdepartement schulfrei erklärten Tagen fällt der Unterricht aus, ausgenommen sind Schulsynode und Hitzeferien.
Anmeldungen Grundsätzlich steht die Allgemeine Schule der Schola Cantorum Basiliensis allen interessierten Bewohner/innen des Kantons Basel-Stadt offen, Neigung und Eignung vorausgesetzt. Für Schüler/innen mit Wohnsitz in anderen Kantonen oder im Ausland bestehen verschiedene einschränkende Regelungen (siehe nächste Punkte).
- Anmeldungen von SchülerInnen unter 18 Jahren müssen von den Eltern oder dem Vormund unterzeichnet sein.
- Um- und Abmeldungen, die nach dem 31. Mai bei uns eintreffen, können für das nächste Schuljahr nicht mehr berücksichtigt werden.
- Anmeldeformulare erhalten Sie bei der Telefonistin oder beim Sekretariat.
- Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
- Anmeldungen werden nicht rückbestätigt.
Anmeldungen aus Basel-Land Für Schüler/innen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Land gelten folgende Bestimmungen:
- Jugendliche unter 20 Jahren: Unterricht über interkommunalen Austausch. Dieser Unterricht muss von der Jugendmusikschule der Wohngemeinde bewilligt werden. Die Schüler/innen sind an den Jugendmusikschulen der Wohngemeinde eingeschrieben und bezahlen dort ihre Schulgelder, besuchen aber den Unterricht an der Allgemeinen Schule der Schola Cantorum Basiliensis in Basel. Anmeldung und Information erfolgt über die Jugendmusikschule der Wohngemeinde.
- Wer keine Bewilligung für interkommunalen Austausch erhält, kann die Allgemeine Schule der Schola Cantorum Basiliensis in Basel zu den gleichen Bedingungen besuchen, wie andere Schüler/innen mit Wohnsitz in anderen Kantonen und im Ausland, welche keine Spezialbewilligung erhalten (siehe unter Abschnitt 4. "Anmeldungen aus anderen Kantonen und aus dem Ausland").
- Erwachsene ab 20 Jahren: Für den Unterrichtsbesuch gelten die gleichen Bestimmungen wie unter Abschnitt 4. "Anmeldungen aus anderen Kantonen und aus dem Ausland".
Anmeldungen aus anderen Kantonen und aus dem Ausland Schüler/innen mit Wohnsitz in anderen Kantonen und im Ausland können den Unterricht an der Allgemeinen Schule der Schola Cantorum Basiliensis zu folgenden Bedingungen besuchen:
- Bei Unterricht ohne Spezialbewilligung entsprechen die Schulgelder den Ansätzen, welche für die Beiträge im Rahmen des interkommunalen Austauschs zwischen den Musikschulen BS und BL festgelegt werden (siehe Schulgeldliste).
- Für Unterricht mit Spezialbewilligung muss mittels eines schriftlichen Gesuchs nachgewiesen werden, dass eine besondere Neigung und Eignung besteht und dass diese im Umfeld des Wohnsitzes in ähnlicher Form nicht gefördert werden kann. Diese Schüler/innen können vor dem Eintritt auch zu einer Fachabklärung eingeladen werden. Die Spezialbewilligungen werden durch die Direktion erteilt. Schüler/innen mit einer Spezialbewilligung bezahlen tiefere Schulgelder als Schüler/innen ohne Spezialbewilligung (siehe Schulgeldliste).
Eintritt / Warteliste Der Eintritt in die Allgemeine Schule der Schola Cantorum Basiliensis erfolgt in der Regel zu Beginn des Schuljahres (nach den Sommerferien). Bei Fächern mit Warteliste wird vor der definitiven Einteilung nochmals angefragt, ob die Anmeldung berücksichtigt werden soll. Man kann sich einmal (das heisst für 1 Jahr) zurückstellen lassen; darüber hinaus wird die Anmeldung annulliert. Wer eingeteilt worden ist, bekommt in der zweitletzten Woche vor den Sommerferien Bescheid. Ohne Gegenbericht an das Sekretariat innert 3 Tagen verpflichtet sich der Schüler oder die Schülerin bzw. sein/ihr gesetzlicher Vertreter, das Schulgeld zu bezahlen.
Unterrichtsdauer / Unterrichtsort / Unterrichtsbeschränkung
- Eine Lektion dauert 50 Minuten.
- Der Unterricht wird ausschliesslich in den Räumen der Musik-Akademie erteilt.
- Bei der Festsetzung der Unterrichtszeit können nur die Schulstundenpläne berücksichtigt werden.
- Erwachsene, die über 30 Jahre alt sind, dürfen maximal 5 Jahre vom subventionierten Unterricht an der Musik-Akademie profitieren (unter 30 Jahre gelten 8 Jahre als oberste Grenze). Sie werden angehalten, danach den Unterricht auf privater Basis fortzusetzen.
LehrerInnen-Wunsch / LehrerInnen-Wechsel
- Wünsche in Bezug auf die Wahl des Lehrers oder der Lehrerin werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Ein LehrerInnen-Wechsel - in der Regel für das folgende Schuljahr - ist in begründeten Einzelfällen und mit Zustimmung der Schulleitung möglich. Das erste Jahr gilt als Probezeit, in deren Verlauf sich alle Beteiligten über eine sinnvolle Fortsetzung des Unterrichts klar werden sollen.
Verpflichtungen des Schülers und der Schülerin Die Anschaffung der im Unterricht benötigten Musikalien ist Sache des/der SchülerIn. Er/sie hat das Recht, die Bibliothek der Musik-Akademie zu benutzen. Die Instrumentalschulen sollten in der Regel selbst angeschafft werden, ebenso Noten, mit denen über längere Zeit gearbeitet wird. Von den SchülerInnen wird erwartet, dass sie den Unterricht regelmässig und pünktlich besuchen. Wer eine Lektion absagen muss, hat dies rechtzeitig dem Sekretariat oder dem Lehrer/der Lehrerin direkt zu melden. Die LehrerInnen sind nicht verpflichtet, von dem/der SchülerIn abgesagte Stunden nachzugeben. SchülerInnen, die es an Zuverlässigkeit, am nötigen Fleiss oder an der nötigen Motivation fehlen lassen, können durch die Schulleitung auf Probe gestellt und gegebenenfalls ausgeschlossen werden; ebenso SchülerInnen, deren Betragen den Unterricht behindert. Die Unfallversicherung ist Sache der TeilnehmerInnen, resp. deren Eltern.
Stundenausfall Bei Verhinderung des Lehrers oder der Lehrerin werden die Lektionen durch eine/n von der Schulleitung bestimmte/n VertreterIn erteilt. Die LehrerInnen können im Einverständnis mit dem/der SchülerIn die Lektionen auch vor- oder nachholen. In dringenden Notfällen oder bei plötzlicher Erkrankung des Lehrers oder der Lehrerin hat die Schule das Recht, bis zu 2 Lektionen pro Semester ohne Schulgeldnachlass ausfallen zu lassen.
Dispensation Wer den Musikunterricht für ein Jahr unterbrechen will, meldet dies dem/der LehrerIn und dem Sekretariat vor dem 20. Mai. Wer sich bis zum 31. Mai des folgenden Jahres zurückmeldet, kann ohne Warteliste wieder eintreten, andernfalls verfällt der Anspruch auf einen Platz. Der Wiedereintritt kann nicht beim gleichen Lehrer oder der gleichen Lehrerin garantiert werden. Wer aus vorhersehbaren Gründen den Unterricht für längere Zeit nicht besuchen kann (RS, Examina, etc.), meldet dies bis zum 20. Mai dem/der LehrerIn und dem Sekretariat. Die ausfallenden Stunden können dann im Einverständnis mit dem/der LehrerIn vor- oder nachgeholt werden, oder es wird nur eine halbe Lektion belegt.
Austritt Der Austritt kann in der Regel nur auf Ende des Schuljahres (vor den Sommerferien) erfolgen. Abmeldungen, die nach dem 15. Mai im Sektretariat eintreffen, können für das nächste Schuljahr nicht mehr berücksichtigt werden. Ausnahmen müssen begründet und von der Schulleitung bewilligt werden. Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen, Abmeldekarten sind bei dem/der LehrerIn und auf dem Sekretariat erhältlich.

