Zulassungsbedingungen
Bachelor of Arts in Musik- In der Regel vollendetes 16. bis 25. Lebensjahr
- Matur/Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss
- Überdurchschnittliche musikalische Begabung, fachliche Eignung, genügende Vorbildung im Hauptfach sowie Grundkenntnisse in der Musiklehre
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (die Unterrichtssprache an der SCB ist deutsch)
- Ärztliches Zeugnis über gute Gesundheit
- Bestandene Aufnahmeprüfung
Master of Arts in musikalischer Performance - Alte Musik
- Matur/Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss
- Bachelor of Arts in Musik oder gleichwertiger Abschluss
- Überdurchschnittliche musikalische Begabung, fachliche Eignung, genügende Vorbildung im Hauptfach sowie solide Kenntnisse in der Musiklehre
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (die Unterrichtssprache an der SCB ist deutsch)
- Ärztliches Zeugnis über gute Gesundheit
- Bestandene Aufnahmeprüfung
Für BA-Absolventen der SCB:
- BA mit mindestens 5.0 im Hauptfach und eine Empfehlung der BA-Prüfungskommission (siehe BA-Prüfungsreglement)
- Matur/Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss
- Bachelor of Arts in Musik oder gleichwertiger Abschluss
- Überdurchschnittliche musikalische Begabung, fachliche Eignung, genügende Vorbildung im Hauptfach sowie solide Kenntnisse in der Musiklehre
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (die Unterrichtssprache an der SCB ist deutsch)
- Ärztliches Zeugnis über gute Gesundheit
- Bestandene Aufnahmeprüfung
Für BA-Absolventen der SCB:
- BA mit 6.0 im Hauptfach (Vertiefung Barock/Renaissance/Klassik) bzw. mindestens 5.5 (Vertiefung Mittelalter Renaissance) und eine Empfehlung der BA-Prüfungskommission (siehe BA-Prüfungsreglement)
Master of Arts in Musik - Alte Musik, Musikpädagogik / Schulmusik II A
- Matur/Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss
- Bachelor of Arts in Musik oder gleichwertiger Abschluss
- Überdurchschnittliche musikalische Begabung, fachliche Eignung, genügende Vorbildung im Hauptfach und in der Musiklehre
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (die Unterrichtssprache an der SCB ist Deutsch)
- Bestandene Aufnahmeprüfung
- Ein freier Studienplatz im gewünschten Programm
Für BA-AbsolventInnen der SCB
- BA mit mindestens 4.0 im Hauptfach und einer Empfehlung der Prüfungskommission (siehe BA-Prüfungsreglement)
- erfolgreich absolvierte Module der Master-Orientierung und Master-Vorbereitung
Für Schulmusik II A zusätzlich
- BA-Programm mit Ausrichtung auf Schulmusik II A
Master of Arts in Komposition und Musiktheorie
Vertiefung Theorie der Alten Musik
- Matur/Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss
- erfolgreich absolviertes Diplom, BA oder MA an einer anderen Musikhochschule, ein Theorielehrer-Diplom oder ein abgeschlossenes Studium der Musikwissenschaft (Magister/Master, Lizentiat etc.)
- besondere Qualifikation für Theoriestudien und profunde musikalisch-praktische Fähigkeiten
- gute Kenntnisse der deutschen Sprache (die Unterrichtssprache an der SCB ist deutsch)
- Bestandene Aufnahmeprüfung
- Freier Studienplatz im gewünschten Programm
Ergänzungsstudium
- Abgeschlossenes Hochschulstudium in Musik (Diplom, Master)
- Ausgeeichnete musikalische Begabung, fachliche Eignung, genügende Vorbildung im Hauptfach
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (die Unterrichtssprache an der SCB ist deutsch)
- Bestandene Aufnahmeprüfung
- Freier Studienplatz
Anerkennung früherer Studienleistungen
Über Ausnahmen und die Anerkennung von bereits vorliegenden Studienleistungen oder Studienabschlüssen entscheidet die Hochschuldirektion aufgrund der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung.

